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Die wichtigsten Informationen
Erzieherin praxisintegriert (a)
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind
- Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
- ein Berufsabschluss als Kinderpfleger_in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
sowie
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und dir, über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)
- Deutsch Sprachniveau B2
Die Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin (a) nur möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen per Nachweis vorliegen.
Ausbildungsdauer
- Die Ausbildung startet immer am 1. September eines Jahres
- Sie dauert 3 Jahre
- In Teilzeit 4 Jahre (weitere Infos)
Ausbildungs- und Berufsinhalt
Staatlich anerkannte Erzieher_innen arbeiten in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhäusern und Horten, z.T. mit integrativen oder inklusiven Konzepten. Erzieher_innen werden für die Arbeit mit Kindern von 0 bis 14 Jahren ausgebildet.
Während der Ausbildung lernst Du viele wichtige Dinge! Dazu gehört zum Beispiel Folgendes:
- tragfähige Beziehungen zu jedem einzelnen Kind aufbauen
- jedes Kind durch förderliche Entwicklungs- und Bildungsprozesse individuelle zu unterstützen
- die Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder als Grundlage der weiteren pädagogischen Arbeiten aufmerksam zu beobachten und zu dokumentieren
- Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Kinder im emotionalen, kognitiven, sozialen, motorischen und kreativen Bereich während des Freispiels und in Form von Angeboten und Projekten
- die aktive Teilhabe der Kinder an der Gemeinschaft ermöglichen
- Führung von Lern- und Bildungsbereichen
- enge Zusammenarbeit mit den Eltern
Gliederung der Ausbildung
Die schulische Ausbildung erfolgt im Wechsel an einer Fachschule für Sozialpädagogik und mit Praxisphasen in der Kindertageseinrichtung. Die Wocheneinteilung sieht 3 Tage an einer Fachschule für Sozialpädagogik und 2 Tage in einer städtischen Kindertageseinrichtung in Freiburg vor.
Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen findest Du HIER.
Plus-Punkte
- gute Übernahmechancen
- Attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst
- Aktions-Einführungswoche als Auftakt
- Jobticket komplett bezahlt
- Hansefit
Entgelt
1. Jahr: 1.340,69 € (brutto)2. Jahr: 1.402,07 € (brutto)
3. Jahr: 1.503,38 € (brutto)
Und nach der Ausbildung?
Bei Übernahme kannst Du ab 3.526,31€ brutto verdienen – je nach Stelle danach natürlich auch mehr. (TVöD VKA Entgeltgruppe S 8a Stufe 2)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Freiburg ist bemüht, die städtischen medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.freiburg.de und die zugehörigen Webseiten innerhalb des offiziellen Internet-Informationsservice der Stadt Freiburg im Breisgau.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
- Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an internet@stadt.freiburg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Tel. 0761/201-3040
Fax 0761/201-3099
inklusion@stadt.freiburg.de
www.freiburg.de/inklusion
2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar
Beauftragte und Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 / 201-3505
Behindertenbeauftragte@stadt.freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit
In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Informations- und Kommunikationsangeboten
Leitbild für ein inklusives Freiburg, 2015
Die Stadt Freiburg gestaltet die Seiten des Internetauftritts freiburg.de so, dass jeder und jede sie nutzen und lesen kann, insbesondere Menschen mit Behinderungen. Das Internetangebot der Stadt soll barrierefrei und für verschiedene, auch mobile, Geräte gut nutzbar sein.
Texte
Texte sind lesbar und möglichst verständlich gestaltet, Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
Bilder
Die meisten Fotos lassen sich vergrößert darstellen.
Alternativtexte
Für Bilder oder Grafiken liegen Alternativtexte vor.
Videos
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Struktur
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Die Darstellung des Internetauftrittes ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät (z. B. Smartphone oder älterer Browser). Software-Erweiterungen, um Inhalte erschließen zu können, sind nicht erforderlich.
Dokumente
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Die Stadt Freiburg hat sich zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Sollten Sie Inhalte aus nicht barrierefreien Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Leseansicht und Vorlesen
Browser unterstützen die Darstellung der Webseite in einer Leseansicht, in der störende (Design-)Elemente entfernt werden und zusätzlich Textgröße, Schriftart und Kontrast zur besseren Lesbarkeit optimiert werden.

In vielen Browsern kann man Webseiten in der Leseansicht laut vorlesen lassen, zum Beispiel in Firefox oder Microsoft Edge. Über sogenannte Add-ons lassen sich auch ältere Browser unkompliziert und kostenlos um eine Vorlese-Funktion erweitern (z.B. Add-on „Talkie: text-to-speech“ für Firefox und Chrome)
Erklärung zur Barriere-Freiheit
ist zuständig für diese Internet-Seite.
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.
- Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
Einige Dokumente
Einige Formulare
Einigen Seiten haben Fehler
Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 24. Juni 2022 getan.
Die Erklärung haben wir am 24. Juni 2022 überprüft.
3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Stadt Freiburg
Online-Redaktion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon 0761 / 201-0
E-Mail: internet@stadt.freiburg.de
4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist der Stadt Freiburg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 33 60
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.