Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Freiburg ist bemüht, die städtischen medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wirliebenfreiburg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:

  • Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
  • Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an internet@stadt.freiburg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg

Tel. 0761/201-3040
Fax 0761/201-3099

inklusion@stadt.freiburg.de
www.freiburg.de/inklusion

2. Obergeschoss, Raum 311 A
barrierefrei erreichbar

Beauftragte und Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Telefon: 0761 / 201-3505
Behindertenbeauftragte@stadt.freiburg.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit

In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Informations- und Kommunikations­angeboten

Leitbild für ein inklusives Freiburg, 2015

Die Stadt Freiburg gestaltet die Seiten des Internetauftritts freiburg.de so, dass jeder und jede sie nutzen und lesen kann, insbesondere Menschen mit Behinderungen. Das Internetangebot der Stadt soll barrierefrei und für verschiedene, auch mobile, Geräte gut nutzbar sein.

Texte

Texte sind lesbar und möglichst verständlich gestaltet, Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.

Bilder

Die meisten Fotos lassen sich vergrößert darstellen.

Alternativtexte

Für Bilder oder Grafiken liegen Alternativtexte vor.

Videos

Für Videos stehen Untertitel zur Verfügung.

Struktur

Die Inhalte der Webseite sind strukturiert und mit hierarchisch korrekt gesetzten Überschriften versehen, es wird semantisch korrektes HTML eingesetzt.

Textgrößen

Drei verschiedene Schriftgrade (normal – mittel – groß) können direkt oben rechts auf der Seite ausgewählt werden. Darüber hinaus stehen natürlich auch die Einstellungsmöglichkeiten im Browser zur Verfügung.

Webseiten-Titel

Webseiten enthalten einen Titel, die das Thema oder den Zweck der Seite beschreiben.

Geräteunabhängig

Die Darstellung des Internetauftrittes ist weitestgehend unabhängig von dem benutzten Gerät (z. B. Smartphone oder älterer Browser). Software-Erweiterungen, um Inhalte erschließen zu können, sind nicht erforderlich.

Dokumente

Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Die Stadt Freiburg hat sich zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Sollten Sie Inhalte aus nicht barrierefreien Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Leseansicht und Vorlesen

Browser unterstützen die Darstellung der Webseite in einer Leseansicht, in der störende (Design-)Elemente entfernt werden und zusätzlich Textgröße, Schriftart und Kontrast zur besseren Lesbarkeit optimiert werden.

Leseansicht im Firefox aktivieren
Leseansicht im Firefox aktivieren

In vielen Browsern kann man Webseiten in der Leseansicht laut vorlesen lassen, zum Beispiel in Firefox oder Microsoft Edge. Über sogenannte Add-ons lassen sich auch ältere Browser unkompliziert und kostenlos um eine Vorlese-Funktion erweitern (z.B. Add-on „Talkie: text-to-speech“ für Firefox und Chrome)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Freiburg
ist zuständig für diese Internet-Seite?

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Einige Dokumente
  • Einige Formulare
  • Einigen Seiten haben Fehler

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 16. April 2024 getan.
Die Erklärung haben wir am 16. April 2024 überprüft.

3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Stadt Freiburg
Online-Redaktion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon 0761 / 201-0
E-Mail: internet@stadt.freiburg.de

4. Durchsetzungsverfahren
Es ist der Stadt Freiburg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 33 60
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.