Die wichtigsten Informationen

Berufspraktikum zum/zur Erzieher*in oder sozialpädagogischen Assistenz – KiTa

im Amt für städtische Kindertageseinrichtungen
Voraussetzungen
  • Erfolgreich absolvierte zweijährige schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP)
  • Deutsch Sprachniveau B2

Die Zulassung zum Berufspraktikum ist nur möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen per Nachweis vorliegen.

Start und Dauer
  • Das Berufspraktikum startet immer am 1. September eines Jahres
  • Es dauert ein Jahr
Ausbildungs- und Berufsinhalt

Staatlich anerkannte Erzieher*innen sowie sozialpädagogische Assistenzen arbeiten in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhäusern und Horten, z.T. mit integrativen oder inklusiven Konzepten. Sie werden für die Arbeit mit Kindern von 0 bis 14 Jahren ausgebildet.

HIER findest Du Informationen zu den Kindertageseinrichtungen der Stadt Freiburg, in denen ein Berufspraktikum absolviert werden kann.

Während der Ausbildung lernst Du viele wichtige Dinge. Dazu gehört zum Beispiel:

  • tragfähige Beziehungen zu jedem einzelnen Kind aufbauen
  • jedes Kind durch förderliche Entwicklungs- und Bildungsprozesse individuelle zu unterstützen 
  • die Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder als Grundlage der weiteren pädagogischen Arbeiten aufmerksam zu beobachten und zu dokumentieren
  • Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Kinder im emotionalen, kognitiven, sozialen, motorischen und kreativen Bereich während des Freispiels und in Form von Angeboten und Projekten
  • die aktive Teilhabe der Kinder an der Gemeinschaft ermöglichen
  • Führung von Lern- und Bildungsbereichen
  • enge Zusammenarbeit mit den Eltern

Gliederung der Ausbildung

Die schulische Ausbildung erfolgt an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Das Berufspraktikum findet danach in einer unserer städtischen Kindertageseinrichtungen statt. Bitte beachte, dass Du bei uns ausschließlich das Berufspraktikum absolvieren kannst. Wir bieten also nicht die gesamte Ausbildung an. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufspraktikums bei uns erwirbst Du Deinen staatlich anerkannten Abschluss zur/ zum Erzieher*in bzw. zur sozialpädagogischen Assistenz, je nach schulischer Vorbildung.

1. Jahr: Berufskolleg
2. + 3. Jahr: schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik (mit Praxisphasen in Kindertageseinrichtungen)
4. Jahr: Berufspraktikum

Plus-Punkte
  • gute Übernahmechancen
  • Attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst
  • Aktions-Einführungswoche als Auftakt
  • Jobticket komplett bezahlt
  • Hansefit

Entgelt

Berufspraktikum Erzieher*in: 1.877,02 € (brutto)
Berufspraktikum sozialpädagogische Assistenz: 1.820,36 € (brutto)
Und nach der Ausbildung?

Bei Übernahme als Erzieher*in kannst Du ab 3.636,31 € brutto verdienen – je nach Stelle danach natürlich auch mehr. (TVöD VKA Entgeltgruppe S 8a Stufe 2).

Bei Übernahme als sozialpädagogische Assistenz kannst Du ab 3.408,76 € brutto verdienen – je nach Stelle danach natürlich auch mehr. (TVöD VKA Entgeltgruppe S 4).

Berufspraktikum zum/zur Erzieher*in oder sozialpädagogischen Assistenz

Die Stadtverwaltung Freiburg bietet zum 1. September 2026 mehrere Plätze im Berufspraktikum in verschiedenen Kindertageseinrichtungen.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren melde Dich gerne bei Lisa Dienst.

Zur Bewerbung