Die wichtigsten Informationen

Erzieherin praxisintegriert (a)

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind

  • Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes 

und

  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger_in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der  Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

sowie 

  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und dir, über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) 
  • Deutsch Sprachniveau B2

Die Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin (a) nur möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen per Nachweis vorliegen.

Ausbildungsdauer
  • Die Ausbildung startet immer am 1. September eines Jahres
  • Sie dauert 3 Jahre
  •  In Teilzeit 4 Jahre (weitere Infos)
Ausbildungs- und Berufsinhalt

Staatlich anerkannte Erzieher_innen arbeiten in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhäusern und Horten, z.T. mit integrativen oder inklusiven Konzepten. Erzieher_innen werden für die Arbeit mit Kindern von 0 bis 14 Jahren ausgebildet.

Während der Ausbildung lernst Du viele wichtige Dinge! Dazu gehört zum Beispiel Folgendes:

  • tragfähige Beziehungen zu jedem einzelnen Kind aufbauen
  • jedes Kind durch förderliche Entwicklungs- und Bildungsprozesse individuelle zu unterstützen 
  • die Bildungs- und Entwicklungswege der Kinder als Grundlage der weiteren pädagogischen Arbeiten aufmerksam zu beobachten und zu dokumentieren
  • Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Kinder im emotionalen, kognitiven, sozialen, motorischen und kreativen Bereich während des Freispiels und in Form von Angeboten und Projekten
  • die aktive Teilhabe der Kinder an der Gemeinschaft ermöglichen
  • Führung von Lern- und Bildungsbereichen
  • enge Zusammenarbeit mit den Eltern

Gliederung der Ausbildung

Die schulische Ausbildung erfolgt im Wechsel an einer Fachschule für Sozialpädagogik und mit Praxisphasen in der Kindertageseinrichtung. Die Wocheneinteilung sieht 3 Tage an einer Fachschule für Sozialpädagogik und 2 Tage in einer städtischen Kindertageseinrichtung in Freiburg vor.

Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen findest Du HIER.

Unsere schulischen Kooperationspartner sind aktuell die Merian-Schule Freiburg und die katholische Fachschule für Sozialpädagogik der Erzdiözese Freiburg.

Plus-Punkte
  • gute Übernahmechancen
  • Attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst
  • Aktions-Einführungswoche als Auftakt
  • Jobticket komplett bezahlt
  • Hansefit

Entgelt

1. Jahr: 1.340,69 € (brutto)
2. Jahr: 1.402,07 € (brutto)
3. Jahr: 1.503,38 € (brutto)
Und nach der Ausbildung?

Bei Übernahme kannst Du ab 3.303,85 € brutto verdienen – je nach Stelle danach natürlich auch mehr. (TVöD VKA Entgeltgruppe S 8a Stufe 1)

Erzieherin praxisintegriert (a)

Die Stadtverwaltung Freiburg bietet zum 1. September 2025 mehrere Plätze für die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin (a) in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen der Stadt.

Zur Bewerbung