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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
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Jederzeit an uns: Unsere Kontakte finden Sie hier.



Macht eine Initiativbewerbung Sinn?
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Wir freuen uns, wenn Du Dich für die Stadt Freiburg als Arbeitgeberin entscheidest. Alles rund um eine erfolgreiche Initiativbewerbung findest Du hier.

Wie habt ihr’s mit dem Datenschutz?
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Für uns eine Selbstverständlichkeit. Nicht erst seit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kannst Du sicher sein, dass Deine Daten, die Du uns mit Deiner Bewerbung, bei Nachfragen, in Briefen oder E-Mails mitteilst, vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden. Alles über den Datenschutz bei der Stadt Freiburg findest Du hier.

TVÖD und LBesO – häh?
AllgemeinArbeitsweltBewerbungÖffentlicher Dienst

TVÖD? LBesO? Noch nie gehört? Das hören wir öfter. Diese heißgeliebten Abkürzungen sind Bezeichnungen für die rechtlichen Grundlagen der Bezahlung im öffentlichen Dienst. „Beschäftigt“ ist bei uns jeder/jede, aber grundsätzlich wird in einer Verwaltung zwischen zwei Personengruppen unterschieden: Beschätigte*r und Beamtin/Beamter. Auswirkungen hat das Thema vor allem auf der rechtlichen Ebene und bei der Bezahlung.

 

  1. TVÖD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Er besteht aus 15 Entgeltgruppen und regelt zum einen, wie hoch das Gehalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist. Zum anderen ist hier formuliert, welche Art der Qualifikation für die jeweilige Entgeltgruppe vorausgesetzt ist. Wenn z.B. eine dreijährige

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es sechs Stufenzuordnungen. Diese wird von der individuellen Berufserfahrung und anderen relevanten Parametern anhängig gemacht.

Es gibt verschiedene Tarifverträge. Die beiden relevantesten für unseren Bereich sind

– TVöD Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gilt grundsätzlich für   die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen

– TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), gilt speziell für Beschäftigte im pädagogischen Bereich

 

  1. LBesO = Landesbesoldungsordnung

Hier ist die Besoldung der Beamten verankert.

Ist bei einer Stellenausschreibung die Besetzung mit Beamten und Beschäftigten möglich, werden beide Bezahlgruppen genannt. Wird jeweils nur eine aufgeführt, ist die Besetzung mit der jeweiligen Zielgruppe vorgesehen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
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Dem Bewerbungsverfahren haben wir ein bisschen mehr Raum gegeben, denn Transparenz ist uns wichtig. Die Infos findest Du hier.

Muss ich ein Bewerbungsfoto mitschicken?
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Das überlassen wir Dir. Wir entscheiden nicht nach Deiner Nase, sondern nach Deinen Qualifikation. Bewirb Dich also auch gerne ohne Foto.

Welche Vorteile bietet mir die Stadt Freiburg?
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Oder – was wir zu bieten haben! Unsere Benefits findest Du hier.

Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigte*r und Beamt*in?
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„Beschäftigt“ ist bei uns jeder/jede, aber grundsätzlich wird in einer Verwaltung zwischen zwei Personengruppen unterschieden: Beschätigte*r und Beamtin/Beamter. Auswirkungen hat das Thema vor allem auf der rechtlichen Ebene und bei der Bezahlung.

Mist, ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich mich trotzdem noch melden?
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Als Verwaltung sind Fristen unser Steckenpferd und das zeigt sich auch bei unseren Bewerbungsverfahren: Jede Ausschreibung ist am Ende des Ausschreibungstextes mit einer Frist gekennzeichnet. Es handelt sich meist um einen Sonntag. Bis zu diesem Datum sollte Deine Online-Bewerbung bei uns eingegangen sein.

Wieso sind fast alle Stellenausschreibungen weiblich?
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Wieso nicht?

Was soll das (a) heißen?
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So bunt und vielfältig unsere Stadt ist, so wünschen wir uns auch die Stadtverwaltung. Daher suchen wir neue Talente mit einem a für (a)lle.
Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Alter, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung sind bei uns willkommen. Wir freuen uns über Bewerbungen aller, die für ihr Thema brennen und uns und unsere Stadt weiterbringen wollen. Bei uns entscheidet die Qualifikation – sonst nichts.

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