Die wichtigsten Informationen

Praktikumsplätze für verpflichtende Praktika, insbesondere Praxissemester

Die Stadt Freiburg bietet Studierenden in vielen Bereichen Praktikumsplätze für Pflichtpraktika an.

Voraussetzung
  • Das Praktikum muss verpflichtend auf Grund einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie zu leisten sein. 

Diese Voraussetzung ist nachzuweisen, bei Studiengängen beispielsweise durch Vorlage von Studienbescheinigung und Studienordnung.

Dauer und Entgelt
  • bis zu drei Monaten – keine Vergütung 
  • vier bis sechs Monaten – monatliche Vergütung in Höhe von 500,- €